Behandlungspflege

Was ist Behandlungspflege?

Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Es sind also Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit. Voraussetzung für Behandlungspflege ist immer das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse

Übersicht der Leistungen


Die Behandlungspflege geht über den Rahmen der Grundpflege hinaus und umfasst hauptsächlich medizinische Leistungen sowie Hilfen, die die körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse des Klienten unter erschwerten Bedingungen befriedigen. Solche Leistungen sind zum Beispiel:

  • fachgerechte Vorbereitung, Durchführung und Versorgung subkutaner Injektionen
  • fachgerechte Vorbereitung, Durchführung und Versorgung besonderer Formen der Aufnahme und Ausscheidung unter Achtung persönlicher Schamgefühle und Ängste, insbesondere bei enteralen und parenteralen Ernährungshilfen sowie Infusionen und Kathetern
  • Durchführung physikalischer Maßnahmen und Anwendungen unter Nutzung von anwendungstypischen Geräten und Materialien
  • fachgerechte Lagerung und Verabreichung von Arzneimitteln unter Beachtung der Indikation und möglicher Nebenwirkungen
  • Durchführung diagnostischer Maßnahmen und Nachbereitung der darüber erhaltenen Ergebnisse
  • Durchführung von Maßnahmen der Prophylaxe und Versorgung, insbesondere bei Inkontinenz, Dekubitus, Kontrakturen, Thrombose und Pneumonie
  • fachgerechte Versorgung von Wunden
  • fachgerechte Anlage und Wechseln von Verbänden
  • Gefährdungen im Pflegeprozess erkennen und in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten
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