Grundpflege

Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen. Grundpflege bedeutet also Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsbereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Übersicht der Leistungen
Die Leistungen der Grundpflege sind in den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ verbindlich beschlossen worden. Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehören demnach folgende Leistungen:

Körperpflege:
• Waschen
• Duschen
• Baden
• Zahnpflege
• Kämmen
• Rasieren
• Darm- oder Blasenentleerung

Ernährung:
• Zubereiten mundgerechter Nahrung
• Aufnahme der Nahrung

Mobilität:
• Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
• Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

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